Die Funktionsweise des VerwaltungsWesen zeigt sich heutzutage kaum noch hinter vorgehaltener Hand. Sie drängt sich vielmehr der Wahrnehmung in offenkundiger Weise auf und dient sich wie so viele Vorgänge in der Öffentlichkeit dem Erkenntnisvermögen des aufmerksamen Betrachters an. Insbesondere die ‘bürgernahen’ Teile der Verwaltung wie Gesundheitsbehörden, Ordnungsämter und Polizei haben in den vergangenen 2 Jahren außerordentlich dazu beigetragen, dass uns die auf den Kopf gestellten Kausalketten von Maßnahmen zum vermeintlichen Schutz der Bevölkerung gleichermaßen vor Augen geführt werden wie das Ineinandergreifen von Entscheidungs- und Clanhierarchien. Einen Aspekt des Wesenhaften der Verwaltung haben wir bereits in Teil 1 an einem Beispiel aus dem operativen Geschäft erörtert und auch hier werden wir eine sich selbst erklärende Wirkweise herausarbeiten.
Das VerwaltungsWesen hat sich, so möchte man meinen, von seinen ausführenden Menschenwesen zunehmend abgekoppelt und führt ein mystisch anmutendes Eigenleben, dem die Menschen Autorität und vor allem eine unvermeidliche Notwendigkeit zugute halten. Entscheidungsträger entnehmen ihre Zuständigkeitsbereiche aus den Statuten des VerwaltungsWesen und ordnen ihre Wahrnehmung Überzeugungen unter, für die es zwar keine Belege, aber Besorgte, Experten, Faktenchecker und andere Autoritäten gibt. Sie sind zu funktionalen Teilen einer Wesenhaftigkeit geworden, die gleichermaßen ihr Denken, Fühlen und Tun bestimmt. Ihre Handlungsfähigkeit scheint unmittelbar an den kolportierten Glaubensvorstellungen und Narrativen angebunden zu sein.
Fragt man allerdings nach Verantwortungsträgern, dann zeigen die erhobenen Finger in alle möglichen Richtungen, aber sicherlich nicht in die eigene. Der Entscheidungsträger begreift sich zwar gern auch als Verantwortungsträger, aber die Entscheidungsprozesse in der Verwaltung verlangen nicht nach Antworten, sondern nach ‘kollektiver Perfektionierung zwischen den ideologischen Leitplanken’. Dieses Denken wird nicht von einem geistig moralischen, nicht einmal von einem intellektuellen Gerüst getragen, sondern es wird eher wie eine Software mit einem gedrosselten Leistungsumfang verstanden und auf den eng umgrenzten Bereich seiner ‘Zuständigkeit’ programmiert.
Das Werden dieser Systematik will uns immer als eine unüberschaubare, zufällige und ungerichtete Entwicklung erscheinen, die evolutionären Charakter hat und gern als etwas wie die ‘andere Seite der Medaille’ des Fortschritts bezeichnet wird. Dass dieser sogenannte Fortschritt uns nun in eine Situation am Rande des geistig moralischen Abgrunds geführt hat, dient wiederum als Ausgangspunkt der dann folgenden Aktivitäten, um diesem Prozess Einhalt zu gebieten.
Das Verwaltungswesen wird nicht kontrolliert und gesteuert von ethisch moralischen Prinzipien übergeordneter Gesetzmäßigkeiten, sondern von ökonomischen und weltanschaulichen Überzeugungen und Ideologien seiner Begünstigten. Sie haben sich auf dem Wege ihrer beruflichen und lebenskundlichen Werdegänge leiten lassen von Konzepten, die in erster Linie ihrer psychologischen oder wirtschaftlichen Bereicherung dienten, denn genau diese Ebenen von basalen Bedürfnissen und Befriedigungen werden durch die herrschende Systematik angesprochen. Somit wurden diese Programmierungen Teil ihres Selbstverständnisses, während sie ihre Gestaltungsspielräume nutzen, ihresgleichen und darüber hinaus die „unter dem Radar Fliegenden“ anzuführen. Sie sind genausowenig böse wie diejenigen, die sich bereitwillig dieser Führung bis in die unterste Ebene unterstellen, weil sie selbst die gleiche Schule des Verständnisses von der Welt und sich selbst im Allgemeinen und im Besonderen durchlaufen haben. Die Programmierung wirkte zunehmend umfassend und tiefgreifend.
Mitarbeiter von Behörden auf den unteren, insbesondere den operativen Ebenen mit Wahrnehmungsvermögen für übergeordnete Prozesse wissen ‘ein Liedchen davon zu singen’. Und während wir in Teil 1 eine Geschichte aus dieser Ebene zum Anlass der Darstellung von Verwicklung, Fehlinterpretation, Ignoranz und Missverständnis bei Ressourcen verschlingender Energie für die Nährung des VerwaltungsWesen gewählt haben, werden wir uns in diesem Teil 2 einem kleinen und unwesentlichen Ereignis aus den höheren Ebenen widmen. Das VerwaltungsWesen zeigt hier eine weitere Facette seines scheinbar unkontrollierten Eigenlebens und möge das Interesse für Details der Inszenierungskunst im großen Theater anregen.
Der Glaube ist des Menschen Himmelreich und getreu dieser Redensart dürfen wir den Inhalt der folgenden Begegnung verorten, wenngleich weder den Protagonisten noch den meisten Adressaten dieser Geschichte eine solche Zuordnung bewusst, geschweige denn für sie akzeptabel sein dürfte. Handelte es sich im Teil 1 um eine sehr persönlich gefärbte Erfahrung aus dem VerwaltungsWesen mit einem sehr kleinen Kreis von Teilhabenden und unter Ausschluss der Öffentlichkeit, so geht es hier um ein Ereignis mit offizieller Protokollnotiz. Dass diese Begebenheit nicht in eine weiter greifende Aufmerksamkeit gerückt wird mag zunächst ihre Unwesentlichkeit bestätigen, dürfte aber bei genauerem Hinsehen mit einigem Erkenntnisgewinn über zugrunde liegende Tendenzen einhergehen und soll daher den Stoff für diesen 2. Teil des VerwaltungWesen liefern.
“Wenn er [eine im Zitat namentlich genannte Person] eine Männerquote haben will, dann soll er dafür kämpfen. Das haben wir auch getan. Aber wir geben gerne Tipps.”
Dieses kolportierte Zitat wird der Vorsitzenden einer Bundesbehörde zugeschrieben. Sie habe das ihrem Vorstandskollegen auf einem Führungskräftekongress auf seinen scherzhaften Einwurf der Forderung nach einer Männerquote (der Vorstand besteht aus 3 Frauen und ihm) erwidert. Scherzhafte Einwürfe sind im Tagesgeschäft des Medienzirkus ja Schlagfertigkeiten, nicht so ganz ernst gemeinte und spontan wirkende Entgegnungen und bedürfen deshalb keiner weiteren Aufmerksamkeit. Sie dienen vielmehr der Auflockerung bei der Beschäftigung mit komplexen Themen und Inhalten, die Adressaten schmunzeln oder feixen und widmen sich dann den darauf folgenden Ernsthaftigkeiten. Wirklich?
Meist handelt es sich um sarkastische oder zynische Sequenzen, die auf dem Rücken eines Anderen ausgetragen werden und eher von Würdelosigkeit als von Geistreichtum zeugen. Was hier als ein Geschehen aus Spontaneität und Schlagfertigkeit verkauft wird, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sehr wesentliche Inhalte und vor allem Spielregeln und deren Bestimmungshoheit mitgeteilt werden und zwar auf eine sehr unterschwellige, weil ‘scherzhafte’ Art und Weise. Zurecht könnte man annehmen, hier kommt vielleicht eine angedeutete Kontroverse zum Ausdruck, vielleicht fasst sich jemand ein Herz und reklamiert die Einhaltung von Regeln, die er selbst immer befürwortet hat. Wer sich allerdings auch nur ein vages Wahrnehmungsvermögen für die heutigen Inszenierungsstrategien des für die Öffentlichkeit bestimmten Wissens bewahrt hat, der muss zu einer gänzlich anderen Interpretation dieses Vorgangs kommen.
Das offenkundige Missverhältnis von Frauen zu Männern (3 zu 1) im Vorstand ist eine herausragende Verletzung des Prinzips der Gendergerechtigkeit und der seit Jahrzehnten praktizierten Quoten zur Regulierung dieses Verhältnisses. Die Regeln wurden aufgestellt mit dem prinzipiellen Anspruch der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Beruf und das Ziel war, auch Führungspositionen zu gleichen Teilen mit Frauen zu besetzen.
Wo war der Protest der vielen Gleichstellungsbeauftragten in Politik, Verwaltung und Wirtschaft, wo waren die kritischen Fragen oder wenigstens Anmerkungen unserer Qualitätsmedien? Wir wollen uns aber nicht auf diesem Niveau von Empörung und Schuldzuweisung in unseren eigenen Projektionen gefangen nehmen lassen, vielmehr wollen wir diese Ereignisse aus einer sachlich logischen Perspektive bewerten, die uns hinführen wird zur Erkenntnis der Beispielhaftigkeit eines Vorgangs von vielen der mindestens letzten 2 Jahre.
Regeln und Gesetze wurden in den vergangenen Jahrzehnten nicht zum Zweck der Erreichung und Bewahrung von gültigen Prinzipien aufgestellt, sondern haben allein den Charakter von Werkzeugen der Gestaltungsmacht. Sie kommen zur Anwendung, teilweise unter Ausübung von Gewalt, solange sie den Interessen der Begünstigten zur Durchsetzung ihrer Ideologien, meist sogar nur zur Ausschöpfung und Sicherung ihrer Privilegien dienen und werden ‘scherzhaft’ belächelt, wenn sie gegen das verstoßen, was sie selbst zuvor noch als alternativlos beworben haben.
Doch nicht nur das. Es werden vielmehr alttestamentarische Reflexe bemüht, auf deren Niveau wir uns das künftige Gemeinschaftsleben vorstellen sollen, indem auf den Hinweis auf die Verletzung der eigenen Regeln kurzum eine neue Regel in den Diskurs eingebracht wird. Wurde die Verletzung des Prinzips der Gleichstellung gestern noch sanktioniert, gilt nun Auge um Auge, Zahn um Zahn und Männer sind aufgerufen, sich nun ihrerseits ihre Anteile im Rahmen eines Geschlechterkampf zu erstreiten. Es ist ein tragisches Gebaren, das hier ‘schmunzelnd’ zum Besten gegeben wird und gleichsam Verantwortungslosigkeit und Machtmissbrauch auf selbstherrliche Art und Weise zur Schau stellt. Ob und wie vielen der Hunderten von anwesenden Führungskräften zum Fremdschämen zumute gewesen sein mag?
Jedenfalls war die offenkundige Prinzipienverletzung nun entschärft und auf das Niveau einer nicht weiter bemerkenswerten Überleitung zum nächsten Themenkomplex gesenkt worden. Die respektlose Sprechblase hatte vielmehr ein neues Machtverhältnis eingeführt, einem neuen Verständnis von Geschlechtergerechtigkeit den Boden bereitet und angezeigt, man werde sich nehmen, was man für sich und seinesgleichen als das Seinige betrachtet. Man habe den Kampf für sich entschieden und werde seinen Gewinn so bald auch nicht wieder kampflos abgeben.
Das ist Ausdruck lupenreinen Clanwesens.
Der männliche Vorstandskollege hatte die Vorlage dafür gegeben, oder geben müssen? Er hatte sich bildlich gesprochen hingekniet, den Ball zum Einschuss in die rampenbeleuchtete Arena bereitgelegt und gute Miene zum bösen Spiel gemacht, während die Vorlage verwandelt wurde. Der offenkundigen Regelverletzung war freilich damit von vornherein der Wind sich formierender Kritik aus den Segeln genommen und das in den Hinterstübchen der Adressaten lauernde Unrechtsbewusstsein war eingefangen, kanalisiert und narkotisiert.
Wir können an diesem mit Leichtigkeit daher kommenden Vorgang sehen, auf welche Weise die Spielregeln schleichend, aber unverhohlen je nach aktuellem Bedarf und Befindlichkeiten auf übergeordneten Ebenen außer Kraft gesetzt, durch neue Regeln ersetzt und anschließend zunächst ‘schmunzelnd’ für richtig erklärt, aber ggf. auch mit Nachdruck, das heißt für gewöhnlich mit entsprechenden Machtmitteln wie Entzug von Privilegien oder Androhung von wirtschaftlichen Sanktionen durchgesetzt werden. Anhaltspunkte für eine übergeordnete Orientierung, geistige Ausrichtung und moralischen Werte sucht man vergeblich, denn das vermögen die von phantastischen Ideologien durchdrungenen Sprechblasen dann doch nicht zu leisten.
Die auf diesen Ebenen seit vielen Jahren zunehmend ausgewählten Entscheider stehen ganz offensichtlich für Abwesenheit von Werten, Prinzipien und Charakter, der Unkenntnis des Unterschieds zwischen richtig und falsch und bedienen uns in kaum noch zu übersehender Deutlichkeit mit Indizien für den Abstieg und Verfall von allem, was Identität zu stiften, Menschen miteinander zu verbinden und nach innerer Aufrichtung und ebensolchen Werten zu streben vermag.
In anderen Worten, wir beobachten mit unseren eigenen Augen, wohin uns eine politische Elite ohne Anbindung an die Gesetzmäßigkeiten der Natur und des Lebens zu führen vermag und nicht Wenige ahnen bereits, dass hier eine große Veränderung bevorsteht, für die es Erklärungsangebote derer braucht, die uns in die Welt von morgen führen werden.
Beim Wesen der Verwaltung handelt es sich also um den Ausdruck energetischer Einflüsse, die in gewisser Weise bereits über Jahrhunderte, vielleicht länger, ihre Wirkung zeitigen und in jedem von uns auf mannigfaltige Art und Weise angelegt sind. Sie sind Teil unserer eigenen Wesenhaftigkeit, derer wir uns nur unzureichend bewusst sind, um uns nicht immer wieder zu ihrem Werkzeug machen zu lassen.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit wir Individuen uns als Kollektiv zu einer geistigen Reife aufschwingen können, die sich so vieler illusionärer Tendenzen gewahr wird, dass unser künftiges Gemeinschaftsleben auf einem tiefer greifenden Verständnis von kosmischen Gesetzmäßigkeiten aufbaut und dadurch höherwertigeren mitmenschlichen Möglichkeiten Raum gibt und Einfluss auf die kommende Systematik erlaubt. Fortsetzung folgt …
Fazit
Das VerwaltungsWesen wird zunehmend geprägt von Ignoranz und Verantwortungslosigkeit. Teil 1 deutete an, wie weit diese Tendenzen bereits in die unteren Ebenen des operativen Geschäfts Einzug gehalten haben, zeigte aber auch, dass entgegen wirkende, nämlich aufbauende und förderliche Gedanken sowie von mitmenschlichen Motiven getragene Handlungen sowohl vorhanden als auch mobilisierbar sind.
Mitfühlende Menschenwesen haben sich eine gewisse Immunität gegen systematische Vereinheitlichung und Gleichschaltung auf kommerzieller Ebene bewahrt und nutzen die ihnen verfügbaren Ressourcen und Gestaltungsspielräume, indem sie kreativ und sozial verantwortungsvoll in konkreten Handlungen wirken. Teil 2 zeigte uns auf, von wo die Verantwortungslosigkeit nach epigenetischen Gesetzmäßigkeiten auf untergeordnete Ebenen ihren Ausgang nimmt, auf all diese Ebenen übertragen wird und vom Denken, Fühlen und Handeln der Menschen Besitz ergreift.
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