Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung profitieren von dieser Behörde, weil sie dort ihre Brötchen verdienen.
Ich gehöre selbst zur Mitarbeiterschaft und lege mir so aufrichtig wie möglich Rechenschaft über der Sünde Sold ab.
Gleichermaßen ergreife ich aber auch Partei für diejenigen Kollegen, deren Bemühen ich achte und respektiere.
Denn es geht nicht darum, irgend jemanden zu kompromittieren. Darum ging es nie auf dem Amtsschimmel-Blog.
Es geht auch in diesem Beitrag vielmehr um eine Sicht auf die Zusammenhänge, wie sie sich mir erschließen.
Es geht um einen klärenden Blick auf manche Aspekte der Verwaltung eines Staatswesens, das sich nach meinem Verständnis kurz vor seinem inneren Zerfall befindet.
Was also ist los mit der Arbeitsverwaltung, wie sie im SGB II in Verbindung mit dem SGB III und weiteren Büchern beschrieben wird?
Unsere Sozialgesetzgebung geht zurück auf die Reichsversicherungsordnung im Deutschen Reich.
Sie diente als Vorlage für sämtliche Überarbeitungen bis in die Zeit des 20. Jahrhunderts.
Mir ist nicht bekannt, ob es einen systematischen Vergleich zwischen den damaligen Gesetzen und den heutigen Sozialgesetzbüchern gibt.
Manche Zweige der Sozialversicherung waren im Deutschen Reich unbekannt.
Vermutlich finden wir in Gesetzen zur Kranken-, Renten- und Unfallversicherung nicht mehr viele Übereinstimmungen.
Aber das soll nicht Thema dieses Beitrags sein.
Ich werde vielmehr den Blick auf die Arbeitsverwaltung als Teil eines aufgeblähten Staatsapparates richten.
Das SGB II wurde im Rahmen der Hartz-Reformen geschrieben.
Augenscheinlich war dies das Ergebnis von politischen Bemühungen, die sich längst ideologisch ausgerichtet und einer Neuen Weltordnung dienstbar gemacht hatten.
Die angestrebten Veränderungen wurden mit Hilfe einer großen Inszenierung auf der politischen Bühne als alternativlos dargestellt und umgesetzt.
Die Arbeitsverwaltung wurde durch einen mächtigen Zweig in der Sozialgesetzgebung, dem SGB II ergänzt.
Rechtliche Bemühungen von Klägern gegen die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe wurden zurückgewiesen.
Exemplarisch sei hier die Pressemitteilung über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts – 1 BvR 2628/07 – vom 7. Dezember 2010 !! erwähnt.
In der bestehenden Arbeitsverwaltung wurden beamtete und angestellte Mitarbeiter für den Aufbau der neuen Behörde angeworben.
Weitere Mitarbeiter kamen aus den kommunalen Behörden hinzu. Aber der Bedarf war bei weitem nicht gedeckt.
Darum wurden Tausende von Arbeit suchenden Akademikern rekrutiert und in den neu geschaffenen Ämtern eingestellt.
Juristen, Architekten, Landschaftsplaner, Sozialpädagogen, Psychologen, Germanisten … damit seien nur einige wenige Berufsgruppen benannt, die nun alle Sachbearbeiter wurden.
Nach gescheiterter beruflicher Selbständigkeit hatte mir meine Bank „die Pistole auf die Brust gesetzt”.
Niemals wollte ich in einer Behörde tätig werden, aber wegen meiner bedrängenden Schuldenlage suchte auch ich im Jahre 2005 Zuflucht zu einer Anstellung in der ARGE.
Nach vielen Monaten der beruflichen und wirtschaftlichen Enttäuschungen war ich tatsächlich froh, eine „Übergangslösung“ gefunden zu haben.
Aus dieser Übergangslösung in der Arbeitsverwaltung sollte eine sehr reiche Zeit des Lernens und der Begegnungen werden.
Aber dazu demnächst an anderer Stelle mehr.
Innerhalb eines Jahrzehnts gelang es der Arbeitsagentur, eine mächtigere Behörde als jemals zuvor zu etablieren.
Sie wird seitdem jährlich mit mehreren Millarden Euro gespeist, von denen naturgemäß ein immer größer werdender Teil in die Kostendeckung der Verwaltung fließt.
Gesetze werden immer wieder überarbeitet und ausdifferenziert. Kaum jemand blickt da noch durch.
Mit sogenannten Handlungsanweisungen, ermessenslenkenden Weisungen und Geschäftsanweisungen steuern übergeordnete Strukturen tausende von Prozessen.
Millionen von Menschen nehmen Leistungen der Grundsicherung in Anspruch.
Die Bedürftigkeitsprüfung ist an hunderte Bedingungen geknüpft.
Allein die Strukturen der Arbeitsverwaltung in Gang zu halten, braucht es Tausende von Mitarbeitern.
Die Integrationsfachkräfte haben mehr oder weniger enge Vorgaben bezüglich der sogenannten „Eingliederung” von Menschen im erwerbsfähigen Alter.
Wir stehen mit diesen Menschen in persönlichem oder telefonischem Kontakt und arbeiten diese Vorgaben ab.
Am Ende des Tages haben wir dann dazu beigetragen, dass unsere „Kunden“ einen Arbeitsplatz gefunden haben. Aber …
Unsere Vermittlungsquoten vermochten den damit verbundenen Aufwand noch nie zu rechtfertigen.
Allein es ist politisch gewünscht und der Nutzen wird von Wissenschaftlern nachgewiesen, die auf den Gehaltslisten der Auftraggeber stehen.
Gleichwohl pflegen die allermeisten Mitarbeiter einen wertschätzenden Umgang mit den Menschen, für die sie zuständig sind.
Sie begegnen ihnen auf Augenhöhe und haben gute Absichten im Rahmen der bestehenden Ordnung.
Sie würden es vermissen, den Leuten sozialintegrativ, therapeutisch oder anderweitig beraterisch zu dienen.
Auf Seiten unserer Kundschaft dürfte der Bedarf an Arbeitsverwaltung sehr übersichtlich darstellbar sein.
Kaum jemand begibt sich ohne Not in dieses System.
Es sei denn er vermag es gut zu kennen und zu seinem Vorteil zu nutzen.
Die meisten Menschen ohne Erwerbseinkommen würden gern darauf verzichten, unsere Kunden zu werden.
Mit der Verdrehung des Kundenbegriffs und ständiger Wiederholung wird das Schamgefühl des Hilfebedürftigen umgedeutet.
Natürlich macht das keinen Sinn und wird auf einer tieferen Ebene von keinem der Beteiligten angenommen.
Aber sowohl Mitarbeiter als auch Betroffene reduzieren fortwährend ihre kognitive Dissonanz und richten sich in der Unglaubwürdigkeit ein.
Ich habe meine eigene Unschlüssigkeit in früheren Beiträgen zur Genüge thematisiert.
Die Ergebnisse von „Kunden”-Befragungen bedienen regelmäßig unser Selbstverständnis und tragen ihren Teil zu unserer Irreführung bei.
Auch darin kommt nach meinem Verständnis die Unzweckmäßigkeit unserer Arbeitsverwaltung zum Ausdruck.
Die staatlich bereitgestellte Grundsicherung soll die materiellen Grundbedürfnisse sichern.
Die meisten Menschen erwarten nicht mehr von unserer Arbeitsverwaltung.
Gleichzeitig knüpfen wir diese Leistungen an Forderungen, die für den Großteil dieser Menschen nicht erfüllbar sind und wir wissen das nur zu gut.
Das galt für die bis vor wenigen Monaten bestehende Zeit des stetigen Wirtschaftswachstums und wird umso mehr für die kommende Zeit der Rezession gelten.
Wir haben uns als Integrationsfachkräfte in den vergangenen Jahren daran gewöhnt, dass wir 90 % dieser Menschen lediglich verwalten.
Natürlich tun wir so, als würden wir den Integrationsauftrag verfolgen, indem wir unsere unablässigen Bemühungen dokumentieren.
Papier (Digitaler Speicher) ist geduldig und dient dem Nachweis unserer Unverzichtbarkeit.
In diesem Zusammenhang dürfte jeder Kollege das bemerkenswerte Phänomen des Erreichens erfolgreicher Integrationszahlen kennen.
Was man auch tut oder lässt, die Quoten bleiben unverändert.
Ich will das hier nicht weiter vertiefen, aber unzählige Erfahrungen deuten darauf hin, dass Menschen unabhängig von unseren Bemühungen aus der Grundsicherung in Erwerbsarbeit gehen.
Wenden wir uns den Bildungsträgern und den karitativen Einrichtungen zu, die den riesigen Markt der Integrationsmaßnahmen bedienen.
Sie beteiligen sich seit 15 Jahren an den Ausschreibungen für die zu vergebenden Milliarden sogenannter Arbeitsförderung.
Städtische Betriebe und Wohlfahrtsverbände, private Bildungsträger und Vereine bemühen sich um einen angemessenen Anteil vom Kuchen.
Auf kommunaler Ebene werden sämtliche dieser Strukturen bedient; Partei-, Verbands- und Gewerkschaftsfunktionäre wachen über die ordnungsgemäße Verteilung der Milliarden.
Es geht hochgerechnet um mehr als 10 Millionen Euro pro 100 Tsd. Einwohner.
Manchmal empört uns ein Skandal über die Seilschaften in diesen Institutionen.
Hinter vorgehaltener Hand wird der normale und alltägliche Verlust an Wahrhaftigkeit überliefert.
Dabei gibt es viele bemühte Mitarbeiter, die sich in den Dienst dieser Träger stellen und aufrichtig Gutes für die Menschen wollen, die ihnen anvertraut oder vielmehr zugewiesen werden.
Die meisten Menschen kommen von diesen Maßnahmen zurück und berichten im günstigsten Falle, dass man sie gut behandelt und sie nette Menschen kennengelernt haben.
Eine sehr geringe Zahl an Teilnehmern dieser Maßnahmen finden entlang der sogenannten Förderkette eine Erwerbsarbeit.
Für die meisten bedeutet der Gang durch die Förderkette den Erhalt des Status Quo.
Darf man nach nunmehr 15 Jahren dieser Erfahrungen sich dem Gedanken nähern, dass die Programmierung der Menschen nicht in der gewünschten Weise funktioniert?
Darf der Nutzen dieser Maßnahmen und folglich der Nutzen der Arbeitsverwaltung in Frage gestellt werden?
Wer soll das tun, wenn nicht die Menschen, die das Tagesgeschäft seit Jahren erledigen und die Geschehnisse aufmerksam beobachten?
Das deutsche Ausbildungssystem genießt hohes Ansehen in der Welt.
Inwieweit die Arbeitsverwaltung mit ihren Vermittlungsbemühungen dabei eine wichtige Rolle spielt, darf allerdings auch in Frage gestellt werden.
Es bedarf der Prüfung, ob die Arbeitsverwaltung nicht vielmehr die Exekutive ideologisch motivierter Parteiprogramme darstellt.
Kein Tag ohne Hinweise auf Genderthematiken, Ausgrenzung politischer Meinungen und Forderung von Gleichmacherei, die als Vielfalt daherkommt.
Immer wieder neue Veranstaltungen zur Vorgabe von Denkweisen, die diesen Themen Relevanz verleihen, die sie in einem unregulierten Miteinander gar nicht hätten.
Die Verstrickungen von Parteien, Gewerkschaften, Konzernen, Medien und Verwaltungsapparaten dürften hinreichend dokumentiert sein.
Daraus folgen unübersehbare Interessenkonflikte, die mittlerweile die betreffenden Personen nicht einmal mehr beschämen.
Weiter geht es mit der Beschäftigung von Richtern und Rechtsanwälten, die zu Tausenden seit Inkrafttreten des SGB II mit Millionen von Vorgängen betraut werden.
Auch hier werden Probleme gelöst, die durch die Errichtung eines solchen Systems erst nachhaltig geschaffen wurden.
Und es braucht erhebliche personelle Ressourcen, um dem geltenden Recht genüge zu tun.
Ganz zu schweigen von den medialen Inszenierungen, die uns Menschen ständig schwanken lassen wollen zwischen Haltungen der Mitmenschlichkeit und der ökonomischen Notwendigkeit.
Mit dem Werkzeug des Teile und Herrsche dominieren die Medien seit 15 Jahren die Berichterstattung über Grundsicherung nach SGB II.
Zu guter Letzt möchte ich den Blick auf die vielen Initiativen richten, die sich für die Interessen der Grundsicherungsempfänger einsetzen.
Die meisten engagieren sich in ehrhafter und uneigennütziger Weise für die Belange von Menschen, die ihre Rechte nicht selbst vertreten wollen oder können.
Sie informieren, klären auf und machen sich mit ihrer rechtlichen Expertise zu deren Sprechern.
Oftmals in der institutionalisierten Form eines gemeinnützigen Vereins etablieren sie sich als Experten und werden bei der politischen oder rechtlichen Entscheidungsfindung herangezogen.
Bedauerlicherweise haben sie sich in die Funktionsweise des dialektischen Systems eingegliedert.
Sie werden gekapert durch die Illusion, auf der richtigen Seite zu kämpfen. Manche erfahren dafür Anerkennung in der Öffentlichkeit.
Oder sie werden sogar als Sachverständige in höchst richterlichen Verfahren hinzugezogen.
Fazit
Die Bundesagentur für Arbeit gibt weit über 100.000 Menschen einen Arbeitsplatz.
Dazu kommen die vielen kommunalen Mitarbeiter, die ebenfalls in der Arbeitsverwaltung tätig sind.
Die milliardenschwere Arbeitsförderung sichert im wirtschaftlichen Umfeld weitere Hunderttausende von Arbeitsplätzen.
Sie bedient dabei vornehmlich behördenähnlicher Institutionen und kommunaler Beschäftigungsträger.
Die Menschen, ALG I- und Grundsicherungsempfänger, erhalten vom Amt ihre monatlichen Leistungen.
Die Verwaltung von Millionen von Menschen bindet personelle und dingliche Ressourcen.
Im Umfeld der Arbeitsverwaltung hat sich ein umfangreiches Rechtswesen etabliert, das gleichsam durch geltendes Recht seine Existenzberechtigung erfährt.
Die Arbeitsverwaltung ist ein mächtiges Instrument von Steuerungsprozessen in der Bevölkerung und zur Alimentierung unzähliger Berufsgruppen.
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