Unsere staat-lichen (d.h. einem Staat ähnlichen) Strukturen bauen auf ein Rechtssystem mit historisch gewachsener Bedeutung. Wir sind geneigt, es als ein für das friedliche Zusammenleben errichtetes Konstrukt zu betrachten, das der großen Mehrheit von uns Menschen und dem Leben dienen soll. Sicherlich tut es das auch in vielerlei Hinsicht, aber ich möchte hier auf einen Aspekt eingehen, den wir lange und gründlich nicht hinterfragt haben und auf diese Weise der Ursache von Un- und Missverständnis nicht gewahr wurden.
Kommerzwissen, insbesondere die für die Einordnung in Rechtskreise wichtige Unterscheidung zwischen Mensch und Person.
Interessanterweise werden in Gesetzen, Verordnungen und Verträgen Rechte und Pflichten von Personen und nicht von Menschen geregelt. Gewöhnlich kümmert uns das nicht weiter, weil es uns nicht zu betreffen scheint; sind wir doch seit langer Zeit daran gewöhnt, uns als Menschen mit der Person, die beispielsweise in unserem PERSONALausweis benannt ist, zu identifizieren. Es gibt für gewöhnlich keinen triftigen Grund, die Begriffe zu hinterfragen.
Selbst wer mit flüchtigem Interesse Auffälligkeiten oder Unstimmigkeiten recherchiert, stößt sehr schnell auf polarisierende Hintergrundinformationen, die mitunter einen abschreckenden Charakter haben, weil die unserem Alltagsverständnis verborgene Thematik gleichermaßen fremd wie unverständlich anmutet. Nachdem ich bereits vor einigen Jahren auf damit verbundene Hinweise aufmerksam geworden war, hatte ich die mir verfügbaren Informationen zur Mensch-Person-Systematik nicht nur als schwer zugänglich und undurchsichtig empfunden, sondern mir war auch aufgefallen, dass viel Energie darauf verwendet wird, eine Vertiefung dieses Themas zu erschweren oder ihm sogar mit Ausgrenzung, Verhöhnung und Diffamierung zu begegnen.
Zwar ahnte ich, dass erst ein umfassenderes Verständnis von kommerziellen Strukturen im Staats- und Rechtswesen sowie seiner historischen Entwicklung, oder besser gesagt seiner historischen VERwicklungsprozesse das vielschichtige Geflecht aus Begrifflichkeiten, Bedeutungen und grammatikalischen Besonderheiten die Tragweite der Unterscheidung von Mensch und Person für die Gestaltung unserer Beziehungen und Verhaltensweisen deutlich werden lassen, aber es brauchte eben, wie bei allen Prozessen des Begreifens, die schrittweise Entwicklung gewisser Verständnisstrukturen, die das große und ganze Bild erst sichtbar werden lassen.
marius: Schuhmacher (Diese Schreibweise ist durchaus Ausdruck eines tiefer reichenden Verständnisses der Bedeutung vom Menschen hinter der Person) schreibt auf seiner Webseite: “Mit der Unterschrift der Mutter auf der Geburtsurkunde erschafft der Staat eine fiktive Person, die gleichlautend auf den Namen „hört“ wie das lebendige, neugeborene Wesen [der Mensch, der bereits durch seine Geburt unveräußerliche Rechte durch den Schöpfer erhalten hat]. Da der Staat der Schöpfer dieser Person ist, kann er auch Rechte und Pflichten definieren (Gesetze) und über diese Personen ausüben. Solange wir [Menschen] uns mit dieser fiktiven Person (in der Matrix) identifizieren, unterstellen wir uns den Statuten des Staates …”.
Es handelt sich um einen Vorgang, dessen Tragweite natürlich keiner Mutter bewusst ist.
Vielmehr trifft sie diese Entscheidung im treuen Glauben der Notwendigkeit und Nützlichkeit. Sie möchte, dass ihr Kind ein gesundes, starkes und vollwertiges Mitglied der Gesellschaft wird, in die sie selbst bereits durch die gleiche Entscheidung ihrer eigenen Mutter eingeführt wurde. Sie hat nicht, zumindest nicht bei klarem Verstand die Erfahrung gemacht, dass ihre Rechte als Mensch durch diese Entscheidung maßgeblich definiert und damit eingeschränkt worden sind.
Wir wollen uns aber in diesem Beitrag eines psychologischen Zugangs auf die Thematik bedienen und den Geschehnissen nachspüren, die uns in der Begegnung mit unseren Mitmenschen insbesondere am Arbeitsplatz in der Behörde, wo Privilegien (in der Regel Geldleistungen) gewährt, verwehrt oder sogar entzogen werden. Hier kommt es immer wieder zu Irritationen, Missverständnissen bis hin zum Ärger, weil wir uns des Unterschieds zwischen Mensch und Person und den damit verbundenen Folgen für unser Verhalten nicht bewusst sind.
Menschen ist weder das Gewissen noch das Mitgefühl fremd. Es sind Merkmale geistig, sittlicher Wesen, die ihr Verhalten zu ihren Mitmenschen bestimmen und ihnen Orientierung geben. Ihr moralischer Kodex wirkt wie ein feines Alarmsystem bei der Beurteilung von Verstandestätigkeit, Entscheidungsprozessen und Handlungen. Insbesondere in Verwaltungseinheiten, in denen die Mitarbeiter in Kontakt mit den “Bürgern” stehen, wird das Maß des handelnden Menschen offenkundig. Er wird je nach Bewusstsein seines Menschseins das von seiner Mitarbeiterfunktion erwartete Verhalten trennen und in den größeren Zusammenhang seines Verständnisses einordnen können.
Er wird um die Vielschichtigkeit des Wesens Mensch wissen und er wird sein Wissen selbstverständlich bei der Beurteilung behördlicher Vorgaben in Rechnung stellen. Er wird im Zweifel seiner Mitmenschlichkeit und seinem Gewissen den Vorrang vor der Ordnung geben, die niemals vom Umgang mit Menschen spricht, sondern immer vom Umgang mit Personen handelt. Der Person sind Gefühle fremd, denn sie ist eine juristische Fiktion, ein Abbild von etwas Lebendigem, was in die Systematik ausgedachter Welt- und Lebensordnungen, im Kleinen wie im Großen, als funktionierende Sache im Rahmen der Bedeutungszusammenhänge von anderen Sachen beschrieben wird. Blicken wir kurz auf die Herkunft der Person, mit der wir uns für gewöhnlich zeitlebens identifizieren.
Die Person wird mit der Geburtsurkunde erschaffen.
Die Mutter wird nicht gefragt, ob sie das möchte und ihr werden nicht die damit verbundenen Konsequenzen erläutert, bevor sie ihre Einwilligung erteilt. Und doch ist das weitere Prozedere nur unter dieser Bedingung möglich, nämlich dass die Mutter aus freien Stücken und ohne Zwang von außen, schriftlich ihre Einwilligung erteilt. Die Urkunde macht die Eltern des Menschenkindes zu Erziehungsberechtigten (wer hat hier wen zur Erziehung berechtigt, ihm also das Recht verliehen?) und ist für sie die Legitimation für die Beantragung von Privilegien wie Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftshilfe etc., während sie sich (mehr oder weniger bewusst) zu vielerlei Eingeständnissen wie medizinische Untersuchungen, Impfungen, Schulpflicht etc. verpflichten (sich eine Pflicht auferlegen).
Die Rechtmäßigkeit der Einhegung unserer Lebensäußerungen wurde uns über Generationen weitergegeben und ist uns in Fleisch und Blut übergangen. Im Laufe unseres Lebens werden wir mehr und mehr mit den für Personen geltenden Ordnungsbedingungen vertraut gemacht. Mehr noch, wir integrieren sie in unser Selbstverständnis und folgerichtig auch in unser Verständnis von der Funktionsweise der Gemeinschaft in der wir leben bis hin zur Gesellschaft unzähliger juristischer Fiktionen. Ein fortlaufender Prozess der sich immer weiter vertiefenden Gleichsetzung von Mensch und Person, der sich insbesondere dann bewusst wird, wenn wir eine Ordnungswidrigkeit begehen, staatliche Privilegien begehren oder Meinungsverschiedenheiten durch juristische Instanzen klären lassen wollen.
Wir halten uns für die Person, die sich ordnungswidrig verhält, etwas beantragt oder sich zur Verteidigung ihrer Interessen einen Rechtsanwalt nimmt. Diese Annahme ist zwar weit von der Wahrheit entfernt, aber wir lernen mangels Vorstellungskraft souveräner Lösungskompetenz damit zu leben. Die Menschheit hat sich der Verschleierung und Verwicklung ihres Geburts- und und Selbstbestimmungsrechts ergeben, empfindet dabei nicht einmal mehr einen Verlust, sondern verlangt sogar nach dieser Einhegung. Der Mensch betrachtet sich als ein der irdischen Ordnung ausgeliefertes und daher fremdbestimmtes Mitglied der Menschheitsfamilie, das auf der anderen Seite des Schutzes dieser fiktiven Ordnung bedarf, um überlebensfähig zu sein.
Wir haben uns damit einverstanden erklärt, den Menschen als juristische Fiktion und somit als Person und Sache zu betrachten,
die es in die künstliche Ordnung aller anderen existierenden Sachen einzugliedern gilt, damit die Funktionsweise des großen Ganzen gewährleistet ist. Im Umgang mit unserer sogenannten Kundschaft (auch diese Begrifflichkeit wäre aus der Sicht des Kommerzwissens zu hinterfragen und einzuordnen) kennen wir die kollektiven Forderungen des SGB II an “hilfebedürftige Personen” und erleben die ganz individuellen Menschenwesen und ihre Lebensumstände in unseren Beratungsgesprächen. Identifizieren wir uns selbst mit der Rolle unserer Person, dann bleibt unsere Begegnung sachlich, obwohl es natürlich um die Themen von Menschen geht. Wir verinnerlichen das Regelsystem und machen seine Ordnung zur unsrigen, wir beurteilen „Sachverhalte“ mit den Modellen und Theorien, die wir in der Schule und an der Uni in den sogenannten Sozialwissenschaften, der Psychologie und der Psychopathologie gelernt haben, wir schließen vom Allgemeinen auf das Besondere und dann gewähren wir Privilegien (in Form von Zuschüssen, Förderungen und geldwerten Hilfen) oder entziehen selbige.
Legen wir sittliche, ethische, moralische Kategorien an den Umgang mit anderen Menschen an, dann erweitern wir die personellen Grenzen der Sachlichkeit dieser Beziehung. Dabei kommt zwischenmenschliche Qualität in Schwingung, man spricht auch von Schwingungsfähigkeit und meint damit Resonanzen, die das Gespräch auf eine höhere Ebene des gegenseitigen Verständnisses in der Kommunikation zu heben vermögen. Hier wirkt der Mensch mit seinem so sein, in all seinen Grenzen der Selbstkenntnis und des Wissens um die Funktionsweise des Weltgeschehens und in seinen Möglichkeiten der Mitmenschlichkeit, Verbundenheit, Verlässlichkeit u.v.m.
Die juristische Person, als die wir für gewöhnlich in der Öffentlichkeit, also beim Arzt, in der Schule, in der Verwaltung, von der Polizei etc. angesprochen werden und die wir auch in unseren Mitmenschen sehen, ist demgegenüber allenfalls ein 3-dimensionales Objekt mit einer berechenbaren Funktionsvielfalt, die zu bestimmten Zwecken genutzt wird und dinglichen Wert hat. Sie hat sogar einen in monetären Einheiten unvorstellbar hohen Wert. Der Mensch ringt ständig um seine Existenzberechtigung, indem er sich als das Verwaltungsobjekt betrachtet, das ihm im eigentlichen Sinne lediglich zur Verwaltung überlassen wurde, während er im Glauben gelassen wird, er sei tatsächlich die Person, als die man ihn in unserer Kommerzordnung allenthalben bezeichnet. Die zu verwaltende Person kommt dem Menschen viel seltener zugute als ihm bewusst ist und das ist zwar ein ganz wesentlicher Hinweis auf dahinter liegende Strukturen, geht aber weit über das Anliegen dieses Beitrags hinaus.
Halten wir an dieser Stelle fest, Empathie und Gewissen sind der sachdienlichen Ordnung der juristischen Person übergeordnete Prinzipien, sie verlangen aber der Hinwendung nach innen und erfordern, dass wir uns behutsam von der Identifikation mit dieser Person lösen und uns beispielsweise zunächst fragen, in welchen Situationen und mit welchen Menschen wir eher wie eine Person im obigen Sinne agieren und wo wir uns eher als Menschen erleben. Fortgeschrittene Entdecker ihrer eigenen Glaubenssysteme werden einwenden, Gefühle sind durch unsere Traumen korrumpiert, das Denken ist durch unsere Bildung manipuliert, unser Verhalten folgt den Regeln sozialer Verhaltenskontrolle und daher braucht es ein gutes System, welches der Orientierung des Einzelnen dient. Die Abspaltung der Person vom Menschen sei eine notwendige Maßnahme zur Entwicklung von Ordnung und Befriedung des Großen und Ganzen, des Kollektivs.
Dabei entwickelt sich das Verständnis des Einzelnen nicht in einer kollektiven Weise wie unser Bildungssystem funktioniert, auch wenn uns das gern immer suggeriert wird. Dein und mein Verständnis von anderen Menschen und der Welt, in der wir leben, entwickelt sich an den Themen, die das Leben uns nahebringt. Und da die meisten von uns einen großen Teil unserer wachen Zeit an einem Arbeitsplatz bzw. mit Gedanken, Taten und Erfahrungen aus dem beruflichen Leben verbringen, ist es natürlich naheliegend, dass wir für unser eigenes individuelles Leben dort auch den Themen begegnen, die uns aufmerksam für die Psychologie unseres Alltags machen können. Die uns vorgegebenen Spielregeln im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit sind nicht gottgegeben, auch wenn wir uns selten darüber Rechenschaft ablegen, wie eine Verwaltung aufgebaut ist, welchen Zweck sie verfolgt, wie sie sich historisch entwickelt hat und was das möglicherweise mit unserem Selbstverständnis als Mitarbeiter zu tun hat.
Das Denken und Handeln des Menschen in uns wird zwar notwendigerweise gebraucht, weil unsere Kreativität der Ordnung erst Leben einhaucht, aber der Mensch bedarf fortwährend der Lenkung und Kontrolle, damit er sich innerhalb der Grenzen des Systems bewegt und immer auf Tuchfühlung mit seiner juristischen Person bleibt, die weitgehend sein Denken und Handeln bestimmt. Die Identifikation mit unserer Person bewirkt, dass wir uns selbst und andere freiwillig in ein mehr oder weniger eng gespanntes Geflecht behördlicher Ordnungsprinzipien spannen und die Nutzung von fremdbestimmten Privilegien und Pflichten als selbstverständlich erachten.
Gesetze und Handlungsempfehlungen geben uns den Rahmen für Entscheidungsprozesse und damit das Gefühl der Sicherheit, richtig zu handeln. Dabei wollen wir nicht auf die guten Gefühle verzichten, die es uns macht, wenn man uns für großzügig, geduldig, kompetent, einfühlsam hält, während wir die Spielregeln des Ordnungssystems weitgehend unbewusst, höchstens manchmal irritiert durch ein schlechtes Gewissen anwenden. Wir wollen Mensch sein, können aber noch kaum auf die Person verzichten; vielmehr haben in den letzten Jahrzehnten oder sogar Jahrhunderten Personengesellschaften aus Individuen, Firmen und anderen Organisationsstrukturen das Zusammenleben der Menschen bis einem Grad der Unerträglichkeit bestimmt und wir empfanden das als eine Zwangsläufigkeit unserer erinnerungslosen, längst durch mehrheitlichen Konsens vereinheitlichten Geschichte.
Noch einmal zurück zum operativen Geschäft in der Arbeitsverwaltung und den konkreten Abläufen, die uns in die Nähe dieser Schnittstelle zwischen Mensch und Person führen. Dieses Moment der Unvereinbarkeit löst im Menschen kreative Impulse aus, die dem bewegungsunfähigen Ordnungssystem förderlich sind, weil er sich immer wieder in dessen Umstände fügt, indem er Wege findet, lebensbejahende Lösungen und damit zwangsläufig zum Erhalt der Ordnung beiträgt. Nur müssen die Hüter der Ordnung auf immer neue kreative Lösungswege früher oder später korrigierend, kontrollierend und regelnd eingreifen,
damit der illusionäre Charakter der notwendigen Trennung von menschlichem und persönlichem Selbstverständnis nicht offenbart wird.
Nehmen wir als Beispiel ‘Verstöße gegen die Mitwirkungspflichten’ (man beachte den Sprachgebrauch, den ‘der Gesetzgeber’ für nötig erachtet, das Verhalten der Menschen, in Wirklichkeit der von ihm geschaffenen juristischen Fiktionen mit seinen Spielregeln, den AGB oder auch Gesetzen genannt zu synchronisieren. Unsere Kunden, die Verwalter der juristischen Personen, die sich im Eigentum der kommerziellen Institution Staat befinden und handelsrechtliche Verträge mit der Arbeitsverwaltung eingegangen sind, treten uns natürlich in Unkenntnis dieser Zusammenhänge gegenüber. Die Mitarbeiter der Verwaltung sind sich ihrer eigenen Rolle als juristische Fiktion in diesem Konstrukt gleichermaßen nicht bewusst und agieren dort insoweit als Menschen, wie sie tatsächlich als beseeltes Wesen denken und handeln. Sie kommen dann in Gewissenskonflikt mit ihrer fiktiven Rolle, wenn sie sich durch die Regeln des Spiels aufgefordert fühlen, ihren sittlichen Werten zuwider zu handeln, indem sie kraft der Aufgabenbeschreibung ihrer Erwerbstätigkeit unwissenden Mitmenschen Privilegien entziehen mögen, um jene „Person“ auf diese Weise zu Wohlverhalten zu bewegen.
Viele Menschen haben aufgrund ihrer Berufs- und Lebenserfahrung eine solche innere Unabhängigkeit von äußeren Vorgaben entwickelt, dass es ihnen nicht wirklich schwer fällt, ihre Entscheidungsspielräume zu erkennen und sie auch anzuwenden. Natürlich können sie das wiederum zur persönlichen Bereicherung, also zur Bereicherung einer juristischen Fiktion nutzen oder sie tun das in Anerkenntnis ihres und des anderen Menschseins in Verbindung mit einer inneren, weil moralischen Ordnung, für die es keiner Bestimmungen von außen bedarf. Mitmenschliches Denken und Verhalten erscheint ihnen selbstverständlich.
In ihrer Mehrheit stehen Menschen allerdings unter dem Einfluss ihrer eigenen traumatischen Erfahrungen und neurotischen Lebensbedingungen der Gemeinschaft, in der sie agieren. Demzufolge äußern sich ihre Verhaltensweisen in unreifen, zumeist kindlichen Verhaltensweisen mit ihren Mitmenschen. In Behörden und behördenähnlichen Institutionen wiegt neurotisches Verhalten besonders schwer, weil es dort oftmals um existenzielle Lebensfragen einer Bevölkerung geht, die sich ohnehin als hilfebedürftige und von der Gunst des Mitarbeiters abhängigen Person begreift und sich dem Wohlwollen anderer (Personen, Rechtsvertreter, Behörde, Staat) ergibt, oftmals indem er glaubt, Aufrichtigkeit und Gerechtigkeitsempfinden würden ihn im Umgang mit diesen diesen Strukturen schützen oder ihm Vorteile verschaffen.
Insofern kann jeder einzelne Mitarbeiter der Verwaltung in einem förderlichen und Entwicklungssinne für sich und seine Mitmenschen tätig werden, indem er sein Wahrnehmungsvermögen wieder schätzen, seinen Augen und Ohren wieder trauen und seinem Gewissen wieder folgen lernt. Auf diesem Wege werden wir viel erfahren über die wahre Beschaffenheit all dessen, was uns bewegt und unsere Gedanken und Taten lenkt. Die Entdeckung des Unterschieds zwischen Mensch und Person ist ein Tor zur abenteuerlichen Erfahrungswelt der individuellen Souveränität und der kollektiven Befreiung von den unsichtbaren Fäden, mit denen die Puppenspieler ihr Figurentheater realisieren.
Fazit
Der gesamte auf Dienstleistungsbereitschaft gerichtete Kommerz benötigt zwingend den Menschen, der sich des Unterschieds zwischen Mensch und Person in unserem Rechtssystem nicht bewusst ist, sich deshalb als Mensch mit seiner Person identifiziert und bei allen behördlichen Vorgängen mit seiner Unterschrift sein Einverständnis dokumentiert. In der Wahrnehmung dieses Unterschieds liegt für alle beseelten Menschenwesen ein ungeheures Potenzial für die Erkenntnis ihres Selbst(wertes) sowie für die Funktionsweise der Gemeinschaften, in denen wir noch mehr fremd- als selbstbestimmt leben.
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